AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOLZ-PAULEICKHOFF GmbH

  1. Geltungsbereich
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niederzulegen.

  2. Vertragsabschluss
    Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich.

  3. Liefertermine
    Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen bei ihrer Vereinbarung der Schriftform. Von uns angegebene Liefertermine sind grundsätzlich annähernd. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren und möglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 BGB gesetzt hat.

  4. Musterstücke
    Holz-. Furnier- und Lackproben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers, soweit sie nicht gesondert berechnet werden.

  5. Zahlung
    Soweit nicht anders vereinbart innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.

  6. Eigentumsvorbehalt
    Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

  7. Beanstandungen
    Beanstandungen bezüglich Verleimung, Oberfläche oder Farbe können vom Auftragnehmer nur entgegen genommen werden, wenn Nacharbeit erfolgen kann, das heißt vor Weiterverarbeitung. Etwaige Regressansprüche aus Beanstandungen des Auftraggebers können innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden, jedoch ausschließlich auf Menge oder Wert der ausgeführten Lohnarbeiten. Weitere Haftungen jeglicher Art seitens des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

  8. Streitbeilegung
    Der Auftragnehmer ist weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle verpflichtet, noch ist er hierzu bereit.


    Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück
    Erfüllungsort ist Rietberg
    Reklamationen 8 Tage nach Lieferung


    Holz-Pauleickhoff GmbH
    Detmolder Straße 88
    33397 Rietberg-Neuenkirchen
    Tel. 0 52 44 / 22 65
    Fax 0 52 44 / 57 34
    www.holz-pauleickhoff.de
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